Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 299/21.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4881
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 299/21.AK (https://dejure.org/2023,4881)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2023 - 7 D 299/21.AK (https://dejure.org/2023,4881)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2023 - 7 D 299/21.AK (https://dejure.org/2023,4881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 298/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 299/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zum Verfahren 7 D 298/21.AK - sowie der zu diesem Verfahren 7 D 298/21.AK beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Der Beurteilungspegel am maßgeblichen Immissionspunkt IP L beträgt voraussichtlich 42 dB(A) (vgl. dazu BA 8 zu 7 D 298/21.AK, Bl. 830, 857, und 865).

    Dies ist bei einer Schallimmissionsprognose nach dem Interimsverfahren wie den hier vorliegenden Gutachten (vgl. BA 8 zu 7 D 298/21.AK, Bl. 822, 824) der Fall.

    Entfällt diese Korrektur - wie hier (vgl. BA 8 zu 7 D 298/21.AK, Bl. 824) -, können unterschiedliche Witterungsbedingungen jedenfalls nicht zu einer Erhöhung des Schallpegels führen.

    Danach werden etwaige Reflexionen aufgrund des Winkels des auftreffenden Schalls den Boden zwischen den Gebäuden und nicht die schutzbedürftigen Immissionspunkte treffen (vgl. BA 8 zu 7 D 298/21.AK, Bl. 858).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - 8 D 297/21

    Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 299/21
    - 8 D 297/21.AK -, juris.

    vgl. zu dieser Zielrichtung des § 6 UmwRG: OVG NRW, Urteil vom 4.5.2022 - 8 D 297/21.AK - juris, mit weiteren Nachweisen.

    - 8 D 297/21.AK -, juris, kann dahinstehen, ob dem zu folgen ist.

    - 8 D 297/21.AK -, juris, Rn. 159.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2022 - 7 D 303/20

    Regelung zum Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 299/21
    - 7 D 303/20.AK -, juris.

    - 7 D 303/20.AK -, juris.

    - 7 D 303/20.AK -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2023 - 8 B 734/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung von Windenergieanlagen

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 229 ff., und vom 3. Februar 2023 - 7 D 299/21.AK -, juris Rn. 68.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 7 D 198/22
    - 7 D 299/21.AK -, juris, jeweils m. w. N.

    - 7 D 299/21 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2023 - 7 D 328/21

    Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    vgl. ausführlich zur Anwendbarkeit und den Voraussetzungen dieser Norm die Urteile des Senats vom 3.2.2023 - 7 D 298/21.AK und 7 D 299/21.AK -, jeweils juris, und vom 24.2.2023 - 316/21.AK -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2023 - 8 B 230/23

    Einhaltung des Abstands zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen

    20/4227, Seite 15, mit der Einfügung der in § 249 Abs. 10 BauGB normierten Regelvermutung erkennbar verfolgte Ziel spricht vielmehr dafür, dass es sich bei dieser Vorschrift um eine Konkretisierung des Gebotes der Rücksichtnahme bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windenergieanlagen handelt, vgl. auch OVG NRW, Urteile vom 24. Februar 2023 - 7 D 316/21.AK -, juris Rn. 157, und vom 3. Februar 2023 - 7 D 299/21.AK -, juris Rn. 104, und die bislang in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe daneben nicht mehr angewendet werden sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 7 D 298/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zum Verfahren 7 D 299/21.AK - sowie der beigezogenen immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2022 - 8 D 344/21

    Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten; fristwahrende Klageerhebung;

    Anders als in dem genannten Parallelverfahren sowie dem weiteren Parallelverfahren 8 D 299/21.AK (nunmehr 7 D 299/21.AK), in dem sich der Beklagte ebenfalls durch die hier beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten lässt, hat der Berichterstatter von einer Beiladung des Vorhabenträgers abgesehen und den Beklagten im Übrigen auch nicht aufgefordert, zu der Klage Stellung zu nehmen; damit hat er deutlich gemacht, dass aus Sicht des Gerichts vor weiteren, möglicherweise kostenauslösenden Verfahrensförderungsmaßnahmen eine Entscheidung der Kläger, ob das vorliegende Verfahren durchgeführt werden sollte, abgewartet werden sollte.
  • VG Münster, 30.08.2023 - 10 K 2661/21
    Die gegen diese Genehmigung erhobenen Klagen der Kläger zu 1) und 2) sind zwischenzeitlich rechtskräftig abgewiesen worden (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteilen vom 3. Februar 2023 - 7 D 298/21.AK; 7 D 299/21.AK -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 7 A 993/22

    Beurteilung des Vorliegens von unzumutbaren Lärmimmissionen vor dem Hintergrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht